ELSAH-Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Beispiel von Hessen

on 25 Januar 2017
Fachverband SAPV Hessen e.V. wirbt Fördermittel des Innovationsfonds ein.

Die Versorgung von unheilbar kranken Patienten am Lebensende ist eine herausfordernde Aufgabe für Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und andere Beteiligte. Vorrangiges Ziel ist es, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen bis zum Tode zu fördern und zu erhalten. Dies wird als „Palliativversorgung“ bezeichnet.

Für gesetzlich krankenversicherte Betroffene besteht seit 2007 eine besondere Form der Palliativversorgung in der häuslichen oder familiären Umgebung, die sog. spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird durch einen Arzt oder eine Ärztin verordnet und umfasst für den Betroffenen besondere ärztliche, pflegerische, psychologische und andere Leistungen sowie deren besondere Koordination. Die behandelnden Personen verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich und arbeiten als Team eng zusammen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung in einer SAPV-Richtlinie 2007 geregelt. Um diese Leistungen anbieten zu können, schließen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Einrichtungen oder Personen Verträge, die die Versorgung übernehmen. Daher sind die Strukturen der SAPV regional unterschiedlich. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland 250 SAPV-Verträge und 40.913 Erstverordnungen von SAPV. Nun wurden im Rahmen des von Bund und Krankenkassen finanzierten Innovationsfonds Fördermittel für Projekte bereitgestellt, die einen Überblick darüber verschaffen sollen, wie diese Richtlinie umgesetzt wird.

Der Fachverband SAPV Hessen e.V. mit seinen Projektpartnern erhält für das Projekt ELSAH - Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) am Beispiel von Hessen - Fördermittel in Höhe von knapp 1,25 Mio. EUR. Ziel von ELSAH ist am Beispiel des Bundeslandes Hessen zu untersuchen, wie gut die SAPV auf der Grundlage der SAPV-Richtlinie funktioniert. Hierfür werden Datensätze des Fachverbandes SAPV Hessen e. V. ausgewertet. Im Rahmen der Studie wird auf wissenschaftlicher Grundlage eine standardisierte Methode entwickelt, die die Qualität der SAPV messen kann. Außerdem wird untersucht, inwieweit die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der SAPV berücksichtigt werden. Die jungen Patienten, ihre Angehörigen und die versorgenden Personen und Einrichtungen werden hierzu in Interviews oder mit Fragebögen befragt. Es werden auch Gespräche mit Experten geführt und Fachforen mit SAPV-Teams veranstaltet.

Im Erfolgsfall stellt das Projekt eine Methode zur Verfügung, mit der die Qualität der SAPV in ganz Deutschland gemessen werden kann. Für die SAPV-Richtlinie sollen Empfehlungen formuliert werden, wie die Belange von jungen Patienten in Abgrenzung zu Erwachsenen besonders berücksichtigt werden.

Geleitet wird das Projekt von Michaela Hach, Pflegefachperson Palliative-Care und Geschäftsführerin des Fachverbandes SAPV Hessen e.V. gemeinsam mit den Projektpartnern Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach und Dr. rer. med. Lisa Ulrich sowie Dr. med. Antje Erler von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. med. Stefan Bösner und Dr. rer. medic. Jörg Haasenritter von der Philipps Universität Marburg und Bettina Ungewickel von der Regionalmanagement Nordhessen GmbH.

Weitere Informationen -Konsortialführung:
Frau Michaela Hach
Fachverband SAPV Hessen e.V.

Weihergasse 15
65203 Wiesbaden

0049 611 41143413
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