Die Prager Charta: Regierungen werden aufgefordert, Leid zu lindern und den Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen

on 12 Juni 2015


Die European Association for Palliative Care (EAPC), die International Association for Palliative Care (IAHPC), die Worldwide Palliative Care Alliance (WPCA) und Human Rights Watch (HRW) setzen sich im Rahmen der Prager Charta gemeinsam dafür ein, dass der Zugang zur Palliativversorgung ein Menschenrecht wird.

Weltweit werden Regierungen dazu aufgefordert, Leid zu lindern und den Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen.
Mit seiner Unterzeichnung der "Prager Charta" will der FVSAPVH deutlich machen, dass er die Forderung der Prager Charta an die Regierungen allumfänglich unterstützt: Regierungen werden aufgefordert, Leid zu lindern und den
Zugang zur Palliativversorgung als Menschenrecht anzuerkennen.

Die Regierungen werden aufgefordert:
1. eine Gesundheitspolitik zu entwickeln, welche die Bedürfnisse von Patienten mit lebensbegrenzenden oder terminalen Erkrankungen berücksichtigt:
• Umfassende Versorgungsstrategien mit der Bereitstellung einer integrierten Palliativversorgung und anderen Formen von Gesundheitsdiensten zu entwickeln,
• Sicherzustellen, dass die Gesetze auch den Anspruch der Zugehörigen auf Unterstützung regeln, wenn Patienten behandlungs‐ bzw. pflegebedürftig sind, und sich dieser auch auf die Zeit nach dem Tod von Patienten erstreckt.
2. den Zugang zu essentiellen Medikamenten für alle, die diese benötigen, sicherzustellen, einschließlich Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen.
• unangemessene Barrieren oder Restriktionen, welche den Zugang zu verordnungspflichtigen Medikamenten für den regelrechten therapeutischen Gebrauch beeinträchtigen, zu identifizieren und beseitigen,
• sicherzustellen, dass eine geeignete Methode zur Einschätzung des Bedarfs an solchen Medikamenten erarbeitet wird, um eine stetige Verfügbarkeit zu garantieren,
• sichere und ungefährdete Vertriebs‐ und Verteilungssysteme einzurichten, um den Zugang zu Opioiden für Patienten unabhängig von Prognose, Behandlungssetting oder geographischer Lage zu gewährleisten.
3. sicherzustellen, dass patientennah eingesetzte Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine angemessene Aus‐/Fort‐ und Weiterbildung in Palliativversorgung und Schmerztherapie erhalten
• die notwendigen Änderungen der Ausbildungscurricula für Mitarbeiter in der patientennahen Versorgung (Medizin, Pflege, Pharmazie, Psychologie etc.) einzuführen, sodass das FachpersonalGrundkenntnisse in der Palliativversorgung erwerben und in der Patientenversorgung anwenden kann, ganz gleich, in welchem Bereich des Gesundheitssystems es arbeitet,
• die Entwicklung und Implementierung von Postgraduiertenprogrammen und Weiterbildungsbzw. Spezialisierungsmöglichkeiten zu fördern, damit Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf eine angemessene Behandlung und Betreuung erhalten,
• sicherzustellen, dass entsprechende Fortbildungen in derPalliativversorgung für alle Professionen im Gesundheitswesen verfügbar und zugänglich sind.
4. die Integration der Palliativversorgung in das Gesundheitswesen auf allen Ebenen zu gewährleisten
• Konzepte für die Einführung und Implementierung von Palliativ‐ und Hospizeinrichtungen und– programmen zu entwickeln, inklusive eines Versorgungsprogramms, das sich an den Indikatoren der Morbidität und Mortalität sowie der geographischen Verteilung der Bevölkerung ausrichtet.

http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fileticket=eGslUTKJxhs%3D&tabid=1871