Palliativversorgung (SAPV) in Hessen

Wiesbaden, 15. März 2018
Sozialminister Stefan Grüttner: „Hessen erreicht als erstes Bundesland flächendeckende Sicherstellung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Erwachsene und spezifisch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“
„Schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer häuslichen oder familiären Umgebung eine leidensmindernde medizinische und pflegerische Behandlung anzubieten, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die wir in Hessen mit der flächendeckenden spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene und spezifisch für Kinder und Jugendliche nun in ganz Hessen erreicht haben“, so Hessens Sozialminister Stefan Grüttner am Donnerstag in Wiesbaden.

Gemeinsam mit der Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (BAG-SAPV), Michaela Hach, wies Grüttner auf das nun für Hessen erreichte Ziel der Umsetzung des landesweiten Angebotes hin. In Hessen konnte durch die vorangegangenen Vertragsabschlüsse zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Fachverband SAPV nun auch eine flächendeckende Versorgung mit „spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)“ erreicht werden.

Seit 2007 hat jeder Versicherte einen Anspruch auf diese besondere ärztlich verordnete Versorgungform, die nachweislich zur Verbesserung der Lebensqualität und zur bestmöglichen Linderung der Symptome schwerstkranker Patienten beiträgt. Sie soll dazu beitragen, dass dem Wunsch vieler Menschen entsprochen werden kann, bis zu ihrem Tod im vertrauten Umfeld bleiben zu können und ungewünschte und belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.

Michaela Hach verwies darauf, dass in Hessen 25 SAPV Teams - hiervon drei speziell für Kinder- und Jugendliche in allen 3 Regierungsbezirken - tätig sind. Diese Teams stehen an sieben Tagen 24-Stunden mit ihrer Hilfe zur Verfügung. „Aktuell ist leider unklar, wie es mit diesem unverzichtbaren Angebot weitergeht. Hierzu bedarf es einer Klärung durch den Bundesgesetzgeber ob auch für die SAPV das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung findet. Ein derart spezialisiertes Angebot kann aber nicht unter dem Gesichtspunkt des billigsten Anbieters betrachtet werden“ ,machte Hach mit Verweis auf die aktuelle Diskussion um die weitere Entwicklung deutlich.

„Es ist ein wichtiges Signal und zeigt, wie sehr wir uns bei diesem Thema engagieren, dass Hessen als erstes Bundesland ein flächendeckendes SAPV Angebot in allen Städten und Gemeinden umsetzen konnte. Dies ermöglicht schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben bis zum Tod in einer vertrauten Umgebung“, betonte Grüttner abschließend.