Für den Erhalt und Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassten auf der 90. GMK (2017) folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern die Bundesregierung auf, zügig Klarheit zu schaffen, dass Verträge zur SAPV vom Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen sind.

Sollte sich aufgrund des Handlungsbedarfs herausstellen, dass den Erhalt und die flächendeckende Versorgung der SAPV nur ein Vergabeverfahren garantieren kann, sollte der Regelungsspielraum genutzt werden, um für die SAPV ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren analog zu § 69 Absatz 4 SGB V zu ermöglichen.

Link https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=568&jahr=