PRESSEMITTEILUNG 8. Dezember 2016
Pilotprojekt
1,25 Millionen Euro für ambulante Palliativversorgung
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland) hat den Forschungsantrag "ELSAH - Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung am Beispiel von Hessen“ unter Auflagen ausgewählt und will rund 1,25 Millionen Euro bereitstellen, um die Versorgung und Betreuung von Palliativpatienten zu untersuchen und letztlich zu optimieren. Der endgültige Förderbescheid für die Studie erfolgt nach Erfüllung und Prüfung der Auflagen. Partner dieses Modellprojektes sind 25 hessische – darunter 9 nordhessische – Einrichtungen zur „Spezialisierten Ambulante Palliativversorgung“ (SAPV).
An der Studie "ELSAH - beteiligt sind neben dem Fachverband SAPV Hessen e.V. (Konsortialführung und Antragssteller, in dem 25 SAPV-Teams zusammengeschlossen sind), die Marburger Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin der Philipps-Universität Marburg sowie das Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt und die Regionalmanagement Nordhessen GmbH, die die Projekt- und Netzwerkkoordination übernehmen wird.
Initiiert wurde der Förderantrag von Prof. Dr. Edgar Franke (Gudensberg), Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit. „Prof. Franke hat nicht nur angeregt, die Fördermittel für dieses so wichtige, sensible Thema zu beantragen, er hat auch den Weg dafür freigemacht und die Projektbeteiligten bis zum Ende begleitet und unterstützt“, bestätigt Regionalmanager Holger Schach.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung sterbender Menschen so weit wie möglich zu erhalten und ihnen möglichst in der gewohnten Umgebung ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
Im Rahmen der Studie soll unter anderem auch ein standardisiertes Instrument zur Messung der Versorgungsqualität entwickelt oder auch ermittelt werden, welche besonderen Belange von sterbenden Kindern und Jugendlichen bei der Palliativversorgung berücksichtigt werden müssen.